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-B2B Marketing
Kaltakquise im B2B Bereich- Zoom

Kaltakquise im B2B Bereich


Da ich auch im B2B-Bereich mit meiner Arbeit unterwegs bin, wird mir immer wieder die Frage bzgl Kaltakquisen gestellt. Der B2C-Bereich ist hier eindeutig geklärt - NOGO!!! Im B2B und nur auf Österreich bezogen schaut der Gesetzestext wesentlich schwammiger aus. Ich habe aber nach längerer Recherche einen sehr guten Bericht dazu gefunden. Jedenfalls ist Postwurf, so man die Adressen auf legalem Wege bezogen hat, rechtlich gedeckt.

Dank des Internets kann man heute sehr gut mit Online-Marketing andere Unternehmen auf sich aufmerksam machen und mit einer kompakten und sinnvollen Google-Ads-Kampagne auf sich aufmerksam machen und so zu Kundenkontakten kommen. Auch ist Markenaufbau und Vernetzung via Social Media durchaus erfolgreich, wenn man gewissen Regeln einhält und an wirklichem Kontakt über diese Medien interessiert ist (Social Media = Kommunikation). Ungefragtes E-Mail Marketing im B2B-Bereich ist die wahre Grauzone und auch wegen der rechtlichen Bestimmung des doppelten Bestätigungsverfahren (Double Opt-In) eher unangebracht. Bleibt nur mehr der Griff zum Telefon - kann dein Gesprächspartner am anderen Ende seinen Nutzen an deinem Anruf erkennen, wird er wohl auch dulden, dass du ihn angerufen hast. Im besten Fall besprichst du aber alles vorher mit deinem Rechtsanwalt, damit du nachher nicht zu Schaden kommst --> langes Geschreibe --> hier der wirklich gute Bericht ...

https://salesblog.at/kaltakquise-im-b2b-bereich-erlaubt-od…/

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